Seit 2003 können Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Hierunter fallen nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9.11.2016 auch die Aufwendungen für eine Entrümpelung, soweit diese innerhalb des Haushalts stattfindet. Nicht berücksichtigungsfähig sind jedoch die Kosten für eine Haushaltsauflösung. Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen? Als haushaltsnahe Tätigkeiten werden Aufgaben im Haushalt […]