Winterdienst Weißenhorn

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Mit unserem Winterdienst kommen Sie gut durch den Winter

Der Winter kommt ganz sicher und mit dem Winter auch Schnee sowie Glatteis. Der Winterdienst bringt Sie sicher und ohne Ausrutscher durch den Winter.

Der Winterdienst beschäftigt sich generell mit Schnee und Glatteis. Um die Sicherheit auf Straßen, Gehwegen und Fahrradwegen zu gewährleisten, gehören das Schneeräumen und Streuen zu den klassischen Aufgaben des Winterdienstes. Auf öffentlichen Straßen sowie öffentlichem Gelände ist die Kommune für diese Aufgaben verantwortlich.

Aber auch als Anwohner tragen Sie einen Teil dazu bei, dass jeder sicher durch den Winter kommt. Vor dem eigenen Grundstück ist es die Aufgabe des Eigentümers (oder Mieters), das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Glatteis zu übernehmen.

Winterdienst - FiMo-Dienstleistungen

Welche Aufgaben umfasst der Winterdienst?

Wussten Sie, dass Sie in der Regel zwischen sieben und 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr) zum Winterdienst verpflichtet sind? Diese Vorschriften finden Sie in den entsprechenden Satzungen der eigenen Kommune bzw. der eigenen Stadt. Der Grund hierfür liegt in der allgemeinen Zuständigkeit der Stadt für den Winterdienst. Diese erstreckt sich nicht auf die direkten Flächen vor den bebauten Grundstücken, hier ist der Eigentümer in der Pflicht.

Die Pflicht des Winterdienstes lässt sich über entsprechende Regulierungen im Mietvertrag auch an die Mieter übergeben. Die Arbeiten des Winterdienstes umfassen ein Räumen sowie ein eventuelles Streuen, um die Gefahr von Stürzen durch glatte Untergründe zu minimieren.

Die genaue Breite der Räumfläche vor dem entsprechenden Grundstück ist allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Eine Breite von mindestens einem Meter gilt aber als Standard.

Auch bei Abwesenheit gilt die Pflicht des Winterdienstes, beispielsweise im Urlaub oder während der Arbeitszeit. Hier müssen Sie also ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Areale frei von Schnee und Glatteis sind. Übrigens: Vernachlässigen Sie Ihre Pflicht und entsteht hierdurch ein Unfall, sind Schadensersatzansprüche möglich.

Eine zuverlässige Erledigung des Winterdienstes sollten Sie also definitiv gewährleisten. Das Streuen mit geeigneten Materialien (z.B. Sand) gehört neben dem Schaufeln und Fegen von Schnee zu den klaren, wichtigen Aufgaben des Winterdienstes. Achtung: Das Streuen mit Salz ist im Winter für private Winterdienstler verboten!

Der Profi - Mehr Komfort und Sicherheit für alle Beteiligten

Der nächste Schnee kommt bestimmt. Möchten Sie sowohl Ihre Zeit wie auch den Aufwand reduzieren, ist der professionelle Dienstleister die richtige Entscheidung. In enger Absprache mit Ihnen übernehmen wir bei Bedarf die entsprechenden Arbeiten.

Ein zuverlässiges und gründliches Ergebnis dürfen Sie selbstverständlich voraussetzen. Dank modernstem Equipment sowie umfangreicher Erfahrung sind wir für Sie im Einsatz, ob auf dem eigenen Grundstück oder auf dem Gehweg.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot, rufen Sie uns hierzu einfach an.

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