Wenn der Mieter nicht zahlt – was können Sie als Vermieter tun?

Wenn der Mieter nicht zahlt, ist das für den Vermieter ein echtes Ärgernis. Der Hausherr kann einige Maßnahmen ergreifen, um den finanziellen Schaden zu begrenzen und die Wohnung für einen zahlungswilligen Mieter freizuräumen.

Mietrückstand? Reden hilft

Die fristgerechte Zahlung der Miete gehört zu den obersten Pflichten eines jeden Mieters. Werden die monatlichen Beträge zu spät, unvollständig oder gar nicht überwiesen, ist eine fristlose Kündigung möglich. Zuvor sollten Sie Kontakt mit dem Mieter aufnehmen. Finanzielle Schwierigkeiten oder seelische Erkrankungen können Gründe für einen Ausfall der Miete sein – oft lassen sie sich mit der notwendigen Hilfe beheben. Gelingt das nicht, können Sie die Kündigung und im Notfall auch die Räumung der Wohnung einleiten.

So kündigen Sie einem säumigen Mieter fristlos

Im Kündigungsschreiben muss der Mietrückstand als Hauptgrund angegeben sein. Andernfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Ins Detail müssen Vermieter hierbei jedoch nicht gehen. Es genügt, wenn der Zahlungsverzug als Grund genannt wird. Weitere Einzelheiten sind entbehrlich, da der Mieter die Rückstände selbst im Blick behalten muss.

Zieht der Mieter nicht aus, kann beim Amtsgericht eine Räumungsklage eingereicht werden. Der Mieter hat allerdings eine Chance, die säumigen Beträge nachzuzahlen. Nach dem Eingang der Räumungsklage hat der Mieter hierfür noch zwei Monate Zeit. Vom Recht der Miet-Rückstandszahlung darf der Mieter nur einmal innerhalb von zwei Jahren Gebrauch machen. Wird er erneut säumig, können Sie ihm fristlos kündigen.
Vermieter können mit der Räumungsklage eine fristgerechte Kündigung aussprechen, die in jedem Fall rechtskräftig ist – auch durch eine Nachzahlung darf der Mieter dann nicht über die vertraglich geregelte Kündigungsfrist hinaus in der Wohnung verbleiben.

Der Mieter ist verschwunden? Was ist zu tun

Wenn der Mieter Unrat in der Wohnung lagert, ist sofortiges Handeln gefragt. Stellen Sie dem Mieter eine Frist, innerhalb derer er den Müll zu entsorgen hat. Hält er Ihre Frist nicht ein oder verschwindet er gar, ohne die Wohnung ordentlich auszuräumen, können Sie eine Räumung einleiten. Weil hierbei dennoch das Eigentum des Mieters gewahrt werden muss und überdies Dinge zu beachten sind, empfiehlt sich der Gang zum Fachanwalt.

Zu beachten ist, dass im Zuge des Mahnverfahrens nicht automatisch ein Titel für die Räumung erwirkt werden kann. Die Räumungsklage muss separat eingeleitet werden. Wird der Räumungsprozess getrennt vom Zahlungsprozess geführt, hat das für Sie als Vermieter den Vorteil, dass sie kein Sachverständigengutachten abwarten müssen. Ein solches Gutachten ist notwendig, wenn der Mieter weder die Rückstände begleicht noch auszieht. Dann muss ein Experte die Situation bewerten.

Haushaltsauflösung/Entrümpelung durch den Fachbetrieb spart Zeit und Nerven

Wir von Fi-Mo Dienstleistungen übernehmen die Haushaltsauflösung/Entrümpelung für Sie. Unsere Experten räumen das Objekt schnell und effizient frei und kümmern sich um eine besenreine Übergabe. Die Kosten für die Entrümpelung können Sie anschließend dem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen.
Die Räumung durch Fi-Mo Dienstleistungen spart Zeit und Nerven. Sie können sich darauf konzentrieren, die Mietrückstände einzuholen und bereits neue Mieter für das frei werdende Objekt suchen. So klappt der Übergang zu einem neuen Mieter trotz der Rückstände problemlos und kostengünstig.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall bitten wir Sie, sich an einen Fachanwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

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