Wer eine zuvor bewohnte Immobilie verkaufen will, muss zuvor das Haus komplett leerräumen. Wenn die vorherigen Bewohner mit ihrem Hausstand umziehen, werden sie eine Umzugsfirma engagieren, die nötigenfalls auch in Teilen eine Entrümpelung übernimmt. Erben sehen sich allerdings manchmal mit dem Problem der kompletten Haushaltsauflösung konfrontiert.
Es müssen alle Räume komplett leergeräumt werden. Dazu gehören auch die Nebenräume Keller, Dachboden, Garage und Schuppen. Wenn ein Haushalt aufgelöst wird, gibt es danach keinen Hausrat mehr. Der Privathaushalt löst sich auf.
Das bedeutet nicht zwingend, das die zu ihm gehörenden Personen – sofern sie nicht verstorben sind – keinen Haushalt mehr führen, sie führen nur diesen speziellen Haushalt nicht mehr. Es gibt nämlich viele unterschiedliche Anlässe, aus denen ein Haushalt aufgelöst und eine Immobilie verkauft werden. Dazu gehören:
In solchen Fällen kommen viele ältere Möbel und Gegenstände auf den Müll, sie werden also entrümpelt. Der Hausrat ist wertlos und somit Sperrmüll. Es gibt auch werthaltigen Schrott und Sondermüll, dessen Entsorgung gesetzlichen Vorschriften unterliegt (meistens umweltbelastende Flüssigkeiten).
Entrümpeln können die Eigentümer der Immobilie selbst, doch gerade bei Eigenheimen ist es vielfach sinnvoll ein Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen. Der Aufwand kann erheblich sein. Wenn es darum geht, dass Bewohner eines Hauses in ein Pflegeheim umziehen, wird häufig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.
Sollte der Besitzer der Immobilie – ein älterer Mensch, der sie seinen Kindern übertragen will – wenig finanzielle Mittel haben, können karitative Einrichtungen beim Entrümpeln helfen. Diese behalten im Gegenzug diejenigen Möbel und Gegenstände, die noch verwertbar sind.
Gerade bei ältere Menschen kann es vorkommen, dass sie schon unter Betreuung stehen. Dann ist der Betreuer für die Auflösung des Haushalts zuständig. Das größte Problem besteht darin, bei einer Haushaltsauflösung den echten Sperrmüll und sonstigen Müll von verwertbaren Dingen zu trennen. Die Besitzer täuschen sich regelmäßig über erzielbare Werte oder auch nur den Bedarf an verschenkten Möbeln.
Gemeinnützige Organisationen möchten durchaus nicht jedes Möbelstück geschenkt haben. Es muss noch vollkommen intakt sein und auch relativ gut aussehen. Daher fällt meistens deutlich mehr Sperrmüll an, als ursprünglich erwartet wurde.
Manche Gemeinden holen Sperrmüll kostenlos ab. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es die beiden Optionen,
Die letztgenannte Variante ist deutlich preiswerter, aber aufwendiger. Zu beachten ist in jedem Fall, dass nicht alles in den Sperrmüll darf. Vor allem möglicherweise umweltschädliche Gegenstände und Stoffe sind zu trennen und als Sondermüll zu entsorgen. Dazu gehören auch Batterien und Glühlampen, Öle, Schmierstoffe, einige Textilien und weitere Stoffe, die dem Laien nicht unbedingt geläufig sind.
Wer aber Sondermüll falsch entsorgt, wird entweder an der Deponie abgewiesen oder muss gar – wenn er irgendwo entsorgt und erwischt wird – empfindliche Bußgelder zahlen. Aus diesem Grund kann die Beauftragung einer Firma der bessere Weg sein.
Wer einen Haushalt aufwendig aufgelöst hat, sollte die letzte Mühe (bzw. die Kosten) einer Grundreinigung oder evtl. notwendigen Renovierung nicht scheuen. Die Immobilie lässt sich dadurch deutlich besser verkaufen. Der finanzielle und/oder zeitlich Aufwand dafür liegt deutlich unter dem Mehrerlös, den ein schickes, frisch renoviertes Haus erzielt.
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